Krankmeldung

Mit diesem Formular können Sie Ihr Kind krank melden.

Bitte beachten Sie unbedingt die entsprechenden Hinweise in der Schul- und Hausordnung. Wir bitten um Verständnis, dass Krankmeldungen ausschließlich über eine Eltern-E-Mail-Adresse möglich sind. Durch diese Identifizieren Sie sich als Erziehungsberechtigte/r. Diese E-Mail-Adresse wird automatisch abgerufen und gespeichert.

Die Krankmeldung ersetzt eine E-Mail oder den Anruf im Sekretariat, nicht jedoch die schriftliche Entschuldigung nach Beendigung des Schulversäumnisses im Daltonplaner.

Krankmeldung

iPad-Bestellung I

Online-Bestellung über die Firma Bense

Code: DGA25-S634843

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iPad-Bestellung II

Online-Bestellung über die Firma Media Markt

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Elternsprechtag

Liebe Eltern,

am Mittwoch, 07.05.2025, findet unser Elternsprechtag statt.

Unter folgendem Link können Sie sich Ihren persönlichen Termin bei unseren Lehrerinnen und Lehrern buchen.

Wir wünschen Ihnen gute Gespräche.

Dalton Gymnasium Alsdorf Handynutzung
Smart ohne Phone

Bewusstsein schaffen - Verantwortung fördern

Beschluss der Schulkonferenz

„Die Nutzung von Smartphones und Smartwatches mit (e)SIM ist während der Unterrichtszeiten verboten. Diese Geräte werden mit Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet und in der Schultasche verstaut. Die Nutzung aller oben genannten digitalen Endgeräte sowie der iPads ist vor Unterrichtsbeginn und während der Pausenzeiten ebenfalls auf dem Schulgelände untersagt.“

Testphase: Osterferien bis Sommerferien
Ein Verstoß gegen das beschlossene Verbot soll in der Testphase (Oster- bis Sommerferien 2025) mit Konsequenzen belegt werden.

Badge Smart ohne Phone

Eine deutliche Verbesserung für Schülerinnen und Schülern

Eine Untersuchung aus England ergab, dass Schulen mit einem Handyverbot eine deutliche Verbesserung der Testergebnisse verzeichneten, insbesondere bei leistungsschwächeren Schülerinnen und Schülern. Die Hälfte der 11- bis 17-Jährigen erhält mindestens 237 Benachrichtigungen pro Tag. Rund ein Viertel der Meldungen (23 %) gehen während der Schulzeit ein. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der amerikanischen Non-Profit-Organisation Common Sense Media vom letzten Jahr.

Stärkung des sozialen Wohlbefindens

Smartphone-Verbote können das soziale Wohlbefinden der Schüler verbessern.
Eine Metastudie fand heraus, dass sich die Interaktionen zwischen den Schülerinnen und Schülern positiv verändern, wenn Smartphones in der Schule verboten sind.

Reduzierung von Cybermobbing

Durch ein Verbot der Smartphone-Nutzung in der Schule kann das Risiko von Cybermobbing verringert werden.
Schülerinnen und Schüler sind weniger anfällig für Online-Mobbing während der Schulzeit, was zu einer sichereren und angenehmeren Lernumgebung führt.

Verbesserung der physischen Gesundheit

Übermäßige Smartphone-Nutzung kann zu gesundheitlichen Problemen wie Schlafstörungen und Augenbelastung führen.
Ein Verbot kann/soll dazu beitragen, diese negativen Auswirkungen zu reduzieren und die allgemeine Gesundheit der Schüler zu fördern.

Förderung von zwischenmenschlichen Fähigkeiten

Ohne Smartphones sind Schülerinnen und Schüler gezwungen, direkt miteinander zu kommunizieren, was ihre sozialen und zwischenmenschlichen Fähigkeiten stärkt.
Dies kann/soll langfristig positive Auswirkungen auf ihre persönliche und berufliche Entwicklung haben.

In smartphonefreien Schulpausen kommt es zu deutlich mehr sozialen Interaktionen unter Schüler*innen.

Eine hohe tägliche Bildschirmzeit steht im Zusammenhang mit erhöhtem Stress bei Jugendlichen.

Schüler*innen erzielen bessere Leistungen, wenn Smartphones an Schulen nicht genutzt werden.

Durch die Nutzung des Smartphones im Unterricht verlieren Schüler*innen bis zu 40 % an Konzentration.

Jugendliche erhalten täglich bis zu 237 Nachrichten, rund ein Viertel davon während des Unterrichts.

Häufig gestellte Fragen zum Handyverbot

In unserer Schulordnung ist klar geregelt: „Über die Verwendung elektronischer Geräte im Unterricht entscheidet die Lehrperson.“ Diese Regel soll zum kommenden Schuljahr angepasst werden. Dann heißt es z. B. „Über die Verwendung elektronischer Geräte auf dem Schulgelände und im Unterricht entscheidet ein Mitglied des Lehrerkollegiums.“

Ohne Smartphone bedeutet nicht „keine Erreichbarkeit“: Per Teams-Chat sind Schülerinnen und Schüler prinzipiell erreichbar. Und selbstverständlich ist unser Sekretariat im Regelfall während der Schulzeit besetzt: 0 24 04 55 88 0.

Sicher auf dem Heimweg und Musikhören in Dalton kann man mit Geräten, die zwischen 25 € und 50 € zu haben sind, z. B. NOKIA 105 oder Nokia 110 Feature Phone – beide mit integriertem MP3-Player!

„Bei Zuwiderhandlungen werden die Geräte abgenommen. Die einbehaltenen Geräte können ab dem folgenden Schultag durch einen Erziehungsberechtigten während der Öffnungszeiten abgeholt werden.“

Ja! Ausnahmen bestätigen die Regel: Die jeweils eingesetzten Schülerinnen und Schüler des Sani-Dienstes dürfen ihre Smartphones zu diesem Zweck nutzen.

Wer Freiheit gewohnt war, könnte eine größere Gebundenheit als Strafe verstehen. Wir möchten die Übergangszeit zu den neuen Regeln positiv begleiten. Das gemeinsame Ziel, die Belohnung nach einer erfolgreichen Woche zu erhalten, kann zudem die Klassengemeinschaft stärken.

Wenn es eine Klasse gemeinsam schafft, dass eine Woche lang kein Gerät abgegeben werden muss, dürfen alle Schülerinnen und Schüler dieser Klasse eine Daltonstunde, die in der 1. oder 7. Std. liegt, in den häuslichen Bereich verlegen, also „flexen“.

Die Stunde wird – in Absprache mit den Eltern! – frei gewählt und im Daltonplaner durch den Eintrag „FLEXEN“ im Stempelfeld gekennzeichnet.

Nicht „geflexte“ Wochenbelohnungen können nicht auf spätere Wochen verlegt werden. Sie verfallen.

Ja! Hier gelten die Bedingungen entsprechend für die Tutor-Gruppe. Die benötigte Anzahl an Stempeln reduziert sich um eins. Vierte Stunden können nach wie vor nicht „geflext“ werden.

Ja! In der Testphase haben wir eine klare Regel für alle. Die Regeln zum neuen Schuljahr stehen noch nicht fest. Es ist denkbar, dass es bestimmte Zonen / Räume geben wird, in denen z. B. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe zeitweise Smartphones nutzen können.

Nein! Das iPad ist als Arbeitsgerät ab Stufe 7 fester Bestandteil unseres Medienkonzeptes. Dennoch gilt die Regel, dass man die Pausen nutzen soll für Gespräche, Spiel und ‚Abschalten‘.

Empfehlungen des Ministeriums für Schule und Bildung

Schulministerin Dorothee Feller betont: „Demokratie erlernt man nicht allein aus dem Schulbuch – sie muss gelebt werden. Wenn Schülerinnen und Schüler aktiv an der Gestaltung der Handyregeln mitwirken, lernen sie, unterschiedliche Perspektiven abzuwägen, Kompromisse zu finden und Verantwortung für gemeinsame Entscheidungen zu übernehmen – essenzielle Fähigkeiten für ein demokratisches Miteinander.”